WIE FUNKTIONIERTS?

  1. RÖSSLE-Gutscheine sind die Grundlage eines regionalen Gutscheinsystems für Stuttgart und Umgebung.
  2. Rechtsträger des RÖSSLE-Gutscheinsystems ist der eingetragene Förderverein Rössle Regional e.V. Der Förderverein ist als gemeinnützig anerkannt. Weitere Infos finden sich im Abschnitt "Verein".
  3. Ziel des Gutscheinsystems ist die Förderung gemeinnütziger Einrichtungen und die Belebung regionaler Wirtschaftskreisläufe in und um Stuttgart.
  4. Teilnehmen kann grundsätzlich jede rechtsfähige Person, ob Verbraucher, Unternehmer, die Kommune oder gemeinnützige Einrichtungen. Voraussetzung ist eine beitragsfreie Mitgliedschaft im Förderverein Rössle Regional e.V. (siehe „Mitmachen“).
  5. Der Wert des RÖSSLE ist 1 zu 1 zum Euro. Die Gutscheine sind im Wert von 1, 2, 5, 10 und 20 RÖSSLE erhältlich.
  6. Deckung: Ein RÖSSLE ist durch einen Euro gedeckt. Das Geld ist auf einem Tagesgeldkonto ohne Realzins hinterlegt.
  7. Sicherheit: Um Fälschungen vorzubeugen werden RÖSSLE-Gutscheine auf Sicherheitspapier mit Wasserzeichen und UV-Fäden gedruckt.
  8. Umtausch: Jeder Teilnehmer kann kostenlos Euro 1 zu 1 in RÖSSLE umtauschen. Dabei hat man die Wahl zwischen einem monatlichen Abonnement oder dem spontanen Kauf von RÖSSLE-Sets in einer Ausgabestelle.
  9. Fördermittel: Beim Umtausch von Euro in RÖSSLE kann jeder Teilnehmer eine gemeinnützige Einrichtung seiner Wahl (z.B. Sportverein, Kindergarten usw.) angeben, die mit 3% der Umtauschsumme gefördert werden soll. Beim Umtausch von 100 Euro erhält der Teilnehmer also 100 RÖSSLE und der Förderverein verbucht 3 RÖSSLE für die jeweilige Einrichtung.
  10. Branchenbuch: Unternehmer, die Waren und Dienstleistungen für RÖSSLE anbieten sind in einem eigenen Branchenbuch aufgelistet und so leicht zu finden.
  11. Bezahlen: Verbraucher bezahlen bei Unternehmen mit RÖSSLE wie mit normalem Bargeld. Wechselgeld ab 1 Euro wird wenn möglich in RÖSSLE ausgezahlt. Nur die Cent-Beträge werden in Euro-Cent zurückgegeben. Unternehmer geben die RÖSSLE-Einnahmen möglichst an ihre Lieferanten und Angestellten weiter oder tauschen sie in Euro um.
  12. Regionalbeitrag: Unternehmer und geförderte Einrichtungen können RÖSSLE in Euro zurücktauschen. Dabei wird ein Regionalbeitrag von 5% erhoben. Für 100 RÖSSLE werden also 95 Euro ausbezahlt. Von den 5 Euro Regionalbeitrag gehen 3 RÖSSLE als Fördergeld an gemeinnützige Einrichtungen. Die restlichen 2 RÖSSLE werden für den Betrieb des Gutscheinsystems benötigt.
  13. Umlaufimpuls: Damit die RÖSSLE nicht in Geldbeuteln und Kassen versauern sondern fleißig umlaufen, wird pro Quartal ein Umlaufimpuls von 2% fällig. Ein Gutschein mit einem Wert von 1 RÖSSLE muss dann auf der Rückseite mit einer 2-Cent-Klebemarke aufgefrischt werden. Neu umgetauschte Gutscheine sind vom Förderverein immer für mindestens 2 Monate aufgefrischt.    
  14. Erfolg: Es entsteht eine Win-Win-Win-Situation: Alle Beteiligten haben einen Nutzen durch die Teilnahme. Verbraucher bewirken, dass ihr eigener Verein oder eine andere gemeinnützige Einrichtung gefördert wird. Diese erhalten eine finanzielle Begünstigung. Unternehmen sichern sich stabile Einkünfte und können durch neue Kunden sogar Mehr-Umsätze erwirtschaften. Die Kommune erzielt Einnahmen durch kommunale Steuern. Auf diese Weise kann jeder aktiv zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilität seiner Region beitragen.